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Einkommensteuer | Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht schon dann endet, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist.
Im Streitfall hat die Tochter der Klägerin am die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Immobilienkauffrau“ bestanden und ab Oktober 2015 an dem Lehrgang „geprüfter Immobilienfachwirt/geprüfte Immobilienfachwirtin“ der IHK teilgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung zur „geprüften Immobilienfachwirtin“ ist das Bestehen der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Immobilienkauffrau“ sowie eine mindestens einjährige Berufspr...