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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 871

Einbringungskosten bei der Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG

Thomas Ronneberger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-52271 In einer immer schnelllebigeren Wirtschaft kann es für mittelständische Unternehmensgruppen und Konzerne mitunter angezeigt sein, zum Unternehmensverbund gehörende Gesellschaften umzustrukturieren. Hierbei fallen für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Umstrukturierung nicht unwesentliche Kosten für die beteiligten Rechtsträger an. Abgesehen vom oftmals unterschätzten Ausmaß dieser Aufwendungen, sind sie aus [i]Ronneberger, NWB 13/2017 S. 954steuerlicher Sicht unter Umständen nicht oder zumindest nicht sofort abziehbar. Ihrer Würdigung ist daher erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Der folgende Beitrag soll, anknüpfend an den Praxisleitfaden zu Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (NWB 13/2017 S. 954), einen Überblick über die theoretischen Grundlagen zu Einbringungskosten bei der Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG geben, aber insbesondere Leitfaden für die Praxis sein.

Ausführlicher Beitrag s. .

Systematische Einordnung

[i]Einbringungsvorgänge werden wie Veräußerungen behandeltAus steuerlicher Sicht werden Einbringungsvorgänge im Rahmen der §§ 20 bis 23 UmwStG grds. wie Veräußerungen behandelt. Aus diesem Grund unterliegen die stillen Reserven in dem eingebrachten ...

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