Prüfungstraining für Rechtsanwaltsfachangestellte
3. Aufl. 2017
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Teil III: Das Vollstreckungsrecht
1. Grundlagen
Es nutzt nicht, Recht zu haben; man muss es auch bekommen. Kein Urteil der Welt hilft dem Begünstigten, wenn er nicht auch vom Staat die Macht bekommt, sein tituliertes Recht notfalls auch gegen den Willen des Verpflichteten durchsetzen zu können. Hierzu verhilft ihm das Zwangsvollstreckungsrecht.
1.1 Allgemeines
Die Zwangsvollstreckung ist der staatliche Zwang zur Durchsetzung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem Titel. Die Parteien heißen nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Gläubiger und Schuldner.
Die Zwangsvollstreckung zur Befriedigung eines Gläubigers bzw. einiger Gläubiger in einzelne Vermögensstücke des Schuldners ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) und bezüglich der Vollstreckung in Grundstücke im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.
Regelungen über die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners zur Befriedigung aller Gläubiger finden sich in der Insolvenzordnung (InsO).
In diesem Buch beschäftigen wir uns lediglich mit der Zwangsvollstreckung in einzelne Vermögensstücke nach der ZPO bzw. dem ZVG. Einer solchen Zwangsvollstreckung...