Prüfungstraining für Rechtsanwaltsfachangestellte
3. Aufl. 2017
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Teil II: Das Kostenrecht
1. Grundlagen des Kostenrechts
Das Kostenrecht ist für viele das schwierigste Gebiet. Hier müssen Sie die Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) nennen können.
1.1 Allgemeines
Kosten sind die Aufwendungen, die einer Partei für die Inanspruchnahme des Gerichts, eines Rechtsanwalts oder eines Notars entstehen. Sie unterteilen sich in gerichtliche und außergerichtliche Kosten.
Gerichtliche Kosten werden vom Staat für die Inanspruchnahme der Gerichte gefordert. Die außergerichtlichen Kosten, zu denen insbesondere die Kosten des Rechtsanwalts oder Notars zählen, lassen sich in Gebühren und Auslagen einteilen, die Gebühren wiederum in Pauschalgebühren, Wertgebühren, Rahmengebühren (Satzrahmengebühren und Betragsrahmengebühren) sowie in Festgebühren.
1.1.1 Wertgebühren
Die Wertgebühren des RA werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Die Höhe des Gebührensatzes für den RA (z. B. 1,3 bei der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG) ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis, das als Anlage 1 d...