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BÜRO Nr. 8 vom Seite 20

Der Umgang mit Gesetzestexten

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht – auch kaufmännische Auszubildende müssen über grundlegende Kenntnisse des Wirtschaftsrechts verfügen. In diesem Beitrag lernen Sie den Umgang mit Gesetzestexten kennen. Ein einfaches Schema, wie ein Rechtsfall fachmännisch bearbeitet wird, rundet den Beitrag ab.

Ich versteh’ nicht Recht – Recht ist Sprache

„Die Jurisprudenz fängt an, mir sehr zu gefallen. So ist’s doch mit allem, wie mit dem Merseburger Biere; das erste Mal schaudert man, und hat man’s eine Woche getrunken, so kann man’s nicht mehr lassen“, schrieb Johann Wolfgang von Goethe in einem Brief aus dem Jahr 1770. Vermutlich war es die Sprachkunst der Juristen, die den deutschen Dichterfürst „schaudern“ ließ, denn sie ist das größte Hindernis für das Verstehen von juristischen Texten. Gesetze erzeugen bei den meisten Menschen ein allgemeines Unbehagen. Man liest sie ungern. „Die Sprache ist antiquiert, die Sätze sind kompliziert und die Begriffe abstrakt. Der Laie hat Schwierigkeiten das Gemeinte zu verstehen.“

Dazu ein kleines Beispiel aus der Bundeswildschutzverordnung, in der der Begriff „Tier“ definiert wird:

Beispiel

§ 1 Abs. 2 BWildSchV

Der Begriff Tier im Sinne dieser Ve...