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Senatsverwaltung für Fin Berlin 05.05.2017 III A - S 1301 USA - 7/2010, IWB 15/2017 S. 547

SenFin Berlin | Wahlrecht nach dem DBA USA für das Jahr 2008 für Gesellschafter von Personengesellschaften

Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat in einer Verfügung vom zur Frage Stellung genommen, ob das Wahlrecht für das Jahr 2008 (gem. Art. XVII Abs. 5 des Änderungsprotokolls vom konnten die Vergünstigungen der alten Fassung des Abkommens einmalig für einen Zeitraum von zwölf Monaten auf Antrag perpetuiert werden) bei Personengesellschaften einheitlich ausgeübt werden muss. Danach kann (1.) jeder Steuerpflichtige das Wahlrecht individuell ausüben, wenn sich für ihn dadurch eine geringere Steuerlast ergibt. (2.) Das Wahlrecht steht dem Steuerpflichtigen nur höchstpersönlich zu. Das gilt auch für Gesellschafter einer Personengesellschaft. Das Wahlrecht kann nur als Ganzes ausgeübt werden und nicht etwa nur bezüglich der Einkünfte als Gesellschafter. Jedoch mü...

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