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Einkommensteuer | Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen
(1) Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. (2) Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt (Bezug: § 10b Abs. 2, § 34g Satz 1 Nr. 2 EStG; § 2 PartG; Art. 3 Abs. 1, Art. 9, Art. 21 Abs. 1, Art. 28, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG; § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
Zuwendungen an politische Parteien i. S. des § 2 des Parteiengesetzes sind bis zur Höhe von insgesamt 1.650 € und im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zur Höhe von insgesamt 3.300 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Sie können nur insoweit als Sonderausgaben abgezogen werden, als für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden ist (§ 10b Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG). Der Partei...