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Umsatzsteuer | Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und deren Vermittlung
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Provisionen auf Wertpapierbestände bei Depotüberträgen (Kontinuitäts-/Bestandsprovisionen) Stellung genommen ( NWB KAAAG-51283).
Hintergrund: Die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen können Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG darstellen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Kunde eines Kreditinstituts seinen Depotbestand von einem Kreditinstitut auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lässt (sog. Depotübertrag).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Hat das aufnehmende Kreditinstitut bei Depotübertrag bereits Wertpapiere einer bestimmten Fondsgesellschaft S. 607an den Kunden vertrieben, stellt die gew...