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Umsatzsteuer | Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen
Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen an Kfz-Händler ist nach dem jedenfalls dann steuerfrei, wenn sie mit einer steuerfreien Vermietung von für einen anderen Gebrauch bestimmten Grundstücksflächen – hier u. a. Stellplatz für als Verkaufseinrichtung genutzten (Büro-)Container – eng verbunden ist.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, das aus teilweise asphaltierten Flächen, die in Einheiten aufgeteilt und teilweise durch Hecken und Zäune abgetrennt sind, besteht. Die Klägerin vermietet diese Einheiten an verschiedene Mieter, die dort mit Gebrauchtfahrzeugen handeln. Sie stellen auf den Grundstücken Fahrzeuge aus, die regelmäßig nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind ...