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Einkommensteuer | Kein Anspruch auf Kindergeld bei einer Kurzzeitpflege – Zur Annahme eines Pflegekindverhältnisses
Das entschieden, dass die Kurzzeitpflege eines Kindes keinen Kindergeldanspruch begründet. Das gilt selbst dann, wenn das Kind zuvor bereits längere Zeit bei der Familie in Pflege war.
Im Streitfall war ein Kind im Rahmen einer Kurzzeitpflege bei der Familie untergebracht, in der es über mehrere Jahre hinweg gelebt hatte. Zwischendurch war das Kind jedoch wegen Schwierigkeiten in einer anderen Einrichtung. Und auch jetzt sollte das Kind nur so lange bei der Klägerin bleiben, bis eine andere Unterbringung für es gefunden wurde. Die Annahme eines Pflegekindverhältnisses scheitere nach Auffassung des Finanzgerichts im Streitfall bereits daran, dass das Kind nur für eine Kurzzeitpflege bei der Klägerin eingewi...