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Abgabenordnung | Traditionelle Freimaurerloge ist nicht gemeinnützig
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nach dem nicht gemeinnützig.
Die Entscheidung ist zu einer traditionellen Freimaurerloge ergangen. Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z. B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen.