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Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung
[i] GAufzV Nachdem der Bundesrat am zugestimmt hat, ist die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung vom am im BGBl 2017 I S. 2367 verkündet worden. Die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung ergänzt die Vorgaben zu Art, Inhalt und Umfang einer Verrechnungspreisdokumentation i. S. des § 90 Abs. 3 AO insbesondere um Vorgaben zur landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation (Local File) und zur Stammdokumentation (Master File). In einer Anlage wird dazu der Umfang des Master File konkretisiert.