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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VJ 6/14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es kann vorliegend offen bleiben, ob es unschädlich ist, wenn die Primärschädigung - also das 2. Glied der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 S. 1 IfSG - nicht deutlich zu Tage tritt, sondern im Verborgenen erfolgt, weil der Zusammenhang zwischen Impfung und manifestiertem Gesundheitsschaden in einer einzigen gedanklichen "Etappe" beurteilt werden muss.

2. Zu den Voraussetzungen der Verwertung von Verwaltungsgutachten im Gerichtsverfahren.

3. Es ist nicht Sinn eines Gerichtsverfahrens, lediglich die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft voranzutreiben oder in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Position zu beziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAG-51895

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LSG Bayern, Urteil v. 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14

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