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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 5382/14

Leitsatz

Leitsatz:

Hat das Schulamt die Bestimmung der Beschulungsform den Eltern als den gesetzlichen Vertretern überlassen, dann ist das diesen vom Schulamt eingeräumte Wahl- und Bestimmungsrecht vom Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinsichtlich der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Gewährung von Schülerbeförderungskosten hinzunehmen.

Fundstelle(n):
AAAAG-51885

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

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