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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 72/15

Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu 2) beigeladenen, in Q zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Zahnärzte verpflichtet sind, Schadenersatz wegen fehlerhafter zahnprothetischer Versorgung i.H.v. 921,08 EUR zu leisten.

Fundstelle(n):
WAAAG-51869

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 08.03.2017 - L 11 KA 72/15

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