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Konkurs, Insolvenz und jetzt „Schutzschirm“?
Für den Fall, dass Ihnen in der Kanzlei die beiden seit 2012 vorhandenen Rechtsinstitute der vorläufigen Eigenverwaltung bzw. der speziellen Ausprägung als „Schutzschirm-Verfahren“ einmal unterkommen, finden Sie nachfolgend eine kurze Einleitung dazu.
Daran, dass der „Konkurs“ durch die „Insolvenz“ abgelöst wurde, haben sich 17 Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung scheinbar nahezu alle Beteiligten gewöhnt. Ein Blick in die Zeitung offenbart seit einiger Zeit mit zunehmender Häufigkeit den Begriff des „Schutzschirmverfahrens“. In der Beratungspraxis eines jeden mit dem Insolvenzrecht Beschäftigten will scheinbar fast jeder, der mit seinem Unternehmen in die Krise gerutscht ist, einen „Schutzschirm“ – oder mindestens eine „vorläufige Eigenverwaltung“.
Insbesondere ersteres klingt zugebenermaßen nicht wirklich nach wirtschaftlicher Krise. Wer will schon keinen Schutz und wer hat sich noch nie beim Betreten der Straße einen Schirm gewünscht? Was aber steckt hinter diesen (seit 2012) neuen Rechtsinstituten wie dem „Schutzschirm“?
Allgemeine Besonderheiten (§§ 270a ff. InsO)
Wohl nicht immer erfolgt die Bezeichnung zu Recht. Tatsächlich gibt es seit gut fünf Jahren nicht ein, sondern vielmehr zwei neue Ausgestaltu...