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Rückstellungen – Gewerbesteuerrückstellung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer. Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer entsteht mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr ist das der 31.12. Eine von Gewerbesteuervorauszahlungen nicht gedeckte Schuld muss in der Schlussbilanz als Rückstellung berücksichtigt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Steuerrückstellungen (allgemein) | 0956 | Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1540 | Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 4320 | Gewerbesteuer |
2283 | Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Steuerrückstellungen (allgemein) | 3035 | Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1435 | Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 7610 | Gewerbesteuer |
7643 | Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen, § 4 Abs. 5b EStG |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
2690 | Übrige sonstige Forderungen | |
3800 | Steuerrückstellungen | |
5480 | Erträge aus... |