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FG Münster Urteil v. - 5 K 3168/14 U EFG 2017 S. 1213 Nr. 14

Gesetze: SGB V §§ 140a ff, UStG § 4 Nr 14

Umsatzsteuer

Frage der Einordnung v. ärztlichen Leistungen im Rahmen der sog. integrierten Versorgung als steuerbefreite Heilbehandlungen

Leitsatz

Zwar mögen ärztliche Leistungen durch die Teilnahme an der integrierten Versorgung gem. §§ 140a ff. SGB V a.F. von den Ärzten nach Art und Umfang anders erbracht worden sein als sie im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung erbracht worden wären. Dennoch stehen auch bei diesen ggf. von Art und Umfang her abweichend ausgeführten Leistungen der Ärzte therapeutische Ziele im Vordergrund, so dass diese als Heilbehandlungen zu qualifizieren sind. Die integrierte Versorgung stellt damit nur eine andere Ausgestaltung der gesetzlichen Regelversorgung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1213 Nr. 14
KÖSDI 2017 S. 20437 Nr. 9
UStB 2017 S. 295 Nr. 10
NAAAG-51739

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FG Münster, Urteil v. 06.04.2017 - 5 K 3168/14 U

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