Verstößt das Erfordernis zur Vorlage einer
Steuerbescheinigung eines inländischen Finanzdienstleistungsinstituts
für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer gegen die
Kapitalverkehrsfreiheit
Leitsatz
Die Vorlage einer Steuerbescheinigung ist materiell rechtliche Voraussetzung für die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen
Kapitalertragsteuer.
Die Regelungen der §§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 45a Abs. 3 EStG wonach zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer eine von einem
inländischen Kreditinstitut oder einem inländischen Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellte Steuerbescheinigung vorliegen
muss, verstößt nicht gegen die europarechtlich garantierten Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheit), weil vorliegend jedenfalls
der Rechtfertigungsgrund der Wirksamkeit der Steueraufsicht eingreift.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1878 Nr. 33 ErbStB 2017 S. 305 Nr. 10 JAAAG-51736
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 16.05.2017 - 4 K 2554/13
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