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Steuerliche Anerkennung eines Gewinngemeinschaftsvertrags zweier Schwestergesellschaften
BFH entscheidet allein eine verfahrensrechtliche Vorfrage
Vereinbaren zwei Schwestergesellschaften eines Konzerns einen Gewinngemeinschaftsvertrag i. S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG offenbar, um Gewinne der einen mit Verlusten der anderen Gesellschaft verrechnen zu können, ist über die steuerliche Anerkennung nicht im Verfahren über die Körperschaftsteuer der einen oder der anderen Gesellschaft zu entscheiden, sondern in einem vorgeschalteten Feststellungsverfahren über die Anerkennung – und ggf. die Gewinnverteilung – der mit dem Vertragsabschluss möglicherweise begründeten GbR.
Notleidender Konzern mit Auslandsbeziehungen
Die Klägerin, eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, gehörte mit ihrer ausländischen Muttergesellschaft zu einem Konzern, der in eine wirtschaftliche Krise geraten war. Sie hatte mit einer inländischen Schwestergesellschaft, einer AG, einen Gewinngemeinschaftsvertrag abgeschlossen, nach dem jedem Vertragspartner die Hälfte der gemeinsamen Gewinne zustand. Streitig war, ob die Klägerin eine aufgrund dieses Vertrags an die Schwestergesellschaft geleistete Zahlung als Betriebsausgabe abziehen durfte oder ob insoweit, wie das Finanzamt und das Finanzgericht – im Klageverfahren über den Körperschaftsteue...