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BFH 23.02.2017 V R 37/15, BBK 15/2017 S. 695

Umsatzsteuer | Differenzbesteuerung beim Ausschlachten von Kfz

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist auch beim sog. Ausschlachten von Kfz zulässig, bei dem der Unternehmer alte Kfz von Privatpersonen kauft und die noch verwertbaren Einzelteile einzeln im Internet verkauft. Der Unternehmer muss daher nur die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem anteiligen Einkaufspreis versteuern; zur Berechnung siehe den Hinweis unten.

[i]BFH widerspricht UStAEDer BFH stützt sich auf ein aktuelles Urteil des EuGH, der Einzelteile als gebrauchte „Gegenstände“ im Sinne von § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG ansieht. Damit widerspricht der BFH und auch der EuGH dem UStAE, der die Differenzbesteuerung nicht auf Einzelteile eines Gebrauchtgegenstands anwendet.

Hinweis:

[i]Aufteilung des EinkaufspreisesBesonderheiten ergeben sich bei der Ermittlung der Differenz: Zunächst einmal muss der Einkaufspreis auf die verwertbaren Einze...

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