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NWB-EV Nr. 8 vom Seite 286

Gestaltung eines Behindertentestaments nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes

Besonderheiten und Freibeträge

Katharina Weiler

Letztwillige Anordnungen werden häufig so lange aufgeschoben, bis es zu spät ist. Wer jedoch ein behindertes Kind auch nach seinem Tode gut versorgt wissen möchte, ist gut beraten, ein sogenanntes Behindertentestament zu errichten. Denn ist das Kind auf staatliche Sozialleistungen angewiesen, droht der Zugriff des Staates auf den Nachlass nach dem Tod der Eltern. Welche Besonderheiten dabei zu beachten sind und welche Freibeträge seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes Anfang 2017 gelten, erläutert der nachfolgende Beitrag.

Kernaussagen
  • Ein Behindertentestament ist nach der Rechtsprechung unabhängig vom Nachlasswert nicht sittenwidrig und damit wirksam.

  • Durch eine Kombination der Anordnung einer Testamentsvollstreckung mit einer Verwaltungsanordnung sowie einer Vor- und Nacherbfolge kann der Nachlass vor dem staatlichen Zugriff geschützt werden.

  • Durch ein Behindertentestament profitieren nach dem Tod des Behinderten die übrigen Angehörigen oder gemeinnützige Organisationen vom Nachlass.

  • Neue Vermögensfreibeträge aufgrund des Anfang 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes erleichtern die Errichtung des Behindertentestaments.

I. K...

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