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Online-Nachricht - Montag, 31.07.2017

Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos des Kommanditisten

Ein Kommanditist, der ein negatives Kapitalkonto hat, muss einen Veräußerungsgewinn versteuern, sobald feststeht, dass er dieses Kapitalkonto nicht mehr ausgleichen muss. Dieser Zeitpunkt ist aber noch nicht erreicht, solange die KG noch über ein oder mehrere Grundstücke verfügt, die sie noch nicht verkauft hat.

Hintergrund: Scheidet ein Kommanditist, der ein negatives Kapitalkonto hat, aus der KG aus oder wird die KG aufgelöst, so entsteht bei ihm ein Veräußerungsgewinn, soweit er das negative Kapitalkonto nicht ausgleichen muss.

Sachverhalt: Der Kläger war an einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt. Ihm wurden viele Jahre lang Verluste zugerechnet, die aufgrund steuerlicher Subventionen – es ging um den Wohnungsbau in Ber...