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NWB EV 8/2017 S. 260

Neues EU-Altersvorsorge-Produkt „PEPP“ in Vorbereitung

Die EU-Kommission will Altersvorsorge-Produkte einführen, die europaweit einheitliche Merkmale aufweisen. Diese sogenannten Pan-European Personal Pension Products (PEPP) sollen einen EU-Pass erhalten und grenzüberschreitend in allen EU-Ländern vertrieben werden dürfen.

Mit Fonds- und Versicherungsprodukten, die schon länger mittels EU-Pass grenzüberschreitend angeboten werden können, hat man bereits gute Erfahrungen gesammelt. Für diese beiden Produktgruppen gibt es jeweils eine EU-Richtlinie, die für einen weitgehend vergleichbaren Rechtsrahmen sorgt, was auch einen vergleichbaren Verbraucherschutz beinhaltet. Auch Produkt-Anbieter haben einen Vorteil: Durch die sogenannte Passportierung (EU-Pass für Finanzprodukte) müssen sie lediglich ein Produkt für alle EU-Länder auflegen. Die größeren...

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