Beschränkte Steuerpflichte eines nach Luxemburger Recht gegründeten spezialisierten Investmentfonds
Leitsatz
1) Ein nach Luxemburger Recht gegründeter Fonds, der die Voraussetzungen des Luxemburgischen Gesetzes über spezialisierte
Investmentfonds vom erfüllt, bei dem das Recht zur Anteilsscheinrückgabe während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen
ist, ist als anderes Zweckvermögen des privaten Rechts beschränkt steuerpflichtig.
2) Die Beschränkung der Steuerbefreiung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG auf inländische Investmentvermögen ist europarechtskonform
und verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1494 Nr. 26 DStZ 2017 S. 743 Nr. 20 EFG 2017 S. 1110 Nr. 13 ErbStB 2017 S. 339 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 754 ZAAAG-51077
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