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StuB 14/2017 S. 568

Verweise auf Tarifverträge behalten bei einem Betriebsübergang ihre Wirksamkeit

Klauseln in Einzelarbeitsverträgen, die „dynamisch“ auf Tarifverträge verweisen, sind gem. , C-681/15 im Fall des Betriebsübergangs gem. § 613a BGB gegenüber dem Erwerber wirksam, d. h. sie behalten ihre Dynamik.

Praxishinweise

(1) Geklagt hatten Arbeitnehmer eines Krankenhauses, das zunächst in Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft stand. Nachdem die kommunale Gebietskörperschaft das Krankenhaus im Jahr 1995 an eine GmbH veräußert hatte, ging der Betriebsteil, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren, im Jahr 1997 auf eine Servicegesellschaft über. Die Servicegesellschaft ist nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband und unterliegt keiner Tarifbindung. Die streitgegenständlichen Arbeitsverträge enthielten eine „dynamische“ Verweisungsklau...

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