Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische Übersetzungen spezialisiert ist
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern – durch Zukauf von Fremdübersetzungen – regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang auch in anderen Sprachen, ist gewerblich tätig (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG).
Zu den freiberuflich tätigen Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gehören u. a. Dolmetscher und Übersetzer. Dazu muss der Übersetzer aber aufgrund eigener Sprachkenntnisse in der Lage sein, die beauftragte Übersetzungsleistung entweder selbst zu erbringen oder aber im Rahmen der gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zulässigen Mitarbeit fachlich vorgebildeter Personen leitend und eigenverantwortlich tätig zu werden. Beherrscht der Übersetzer die beauftragte Sprache ni...