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Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft
Wird ein fremdfinanziertes Grundstück des Sonderbetriebsvermögens unter Zurückbehaltung der Darlehensverbindlichkeit unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft zum Buchwert übertragen, so ist die Darlehensverbindlichkeit bei der anderen Mitunternehmerschaft als negatives Sonderbetriebsvermögen in voller Höhe zu erfassen. Die aufgewendeten Darlehenszinsen sind in voller Höhe als Sonderbetriebsaufwand abzugsfähig (Bezug: § 6 Abs. 5 Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002).
Im Urteilsfall überführte ein Kommanditist in seinem Eigentum stehende, von ihm fremdfinanzierte Grundstücke, die zum Sonderbetriebsvermögen einer GmbH & Co. KG gehörten, unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft über, an der er nur zu 70 % beteiligt war. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO waren ihm die...