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Anforderungen an Country-by-Country Report
Das BMF hat zu den Anforderungen an den länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (Country-by-Country Report) Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom wurde u. a. die Verpflichtung multinational tätiger Unternehmensgruppen zur Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten in einem neu eingefügten § 138a AO geregelt. Soweit die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, ist der länderbezogene Bericht erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, zu übermitteln.
Hierzu führt das BMF u. a. aus:
Der länderbezogene Bericht ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Datenfor...