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Voraussetzungen für Insolvenzanfechtung müssen nicht tatsächlich vorliegen
Die Pflicht zur Auskunft seitens des Schuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter erfordert gem. NWB NAAAG-46445 nicht, dass die Voraussetzungen einer Insolvenzanfechtung tatsächlich vorliegen. Konkrete Anhaltspunkte, die eine Anfechtbarkeit möglich erscheinen lassen, begründen bereits die Pflicht des Schuldners, den Sachverhalt zu offenbaren.
Ein Versagungsantrag kann durch Bezugnahme insbesondere auf Berichte des Treuhänders schlüssig gemacht werden (vgl. NWB KAAAD-10850). Der Gläubiger hat seinen Antrag im Streitfall auch hinreichend glaubhaft gemacht (§ 290 Abs. 2 InsO). Denn die Glaubhaftmachung kann ebenfalls durch Vorlage der schriftlichen Erklärung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders erfolgen. Der BGH hat deutlich gemacht, das...