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Track 11-12 | Unternehmensnachfolge: Aufdeckung stiller Reserven bei einem Vorbehaltsnießbrauch
Nach einem aktuellen Urteil des BFH setzt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG die steuerneutrale Übertragung eines Gewerbetriebs ohne Aufdeckung der stillen Reserven voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es (anders als bei der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs), wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird.
Von sehr großer praktischer Bedeutung bei der Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine aktuelle Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofs. Ein Gewerbetreibender kann danach seinen Betrieb nicht steuerneutral – also ohne Aufdeckung der stillen Reserven – an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt.
§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG erlaubt es, einen Betrieb ohne die Aufdeckung der stille n Reserven unentgeltlich zu übertragen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Nach dem Urteil des BFH ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn die einzige wesentliche Be...