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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 10 | Bilanzierung: Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung

Wehrt sich ein Steuerpflichtiger gegen Änderungsbescheide, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, und hat er im Einspruchs- oder Klageverfahren Erfolg, ist eine gebildete Rückstellung für Mehrsteuern nach einem aktuellen Urteil des FG München rückwirkend im Jahr der Bildung rückgängig zu machen und nicht erst in dem Jahr, in dem das Einspruchs- oder Klageverfahren abgeschlossen wird. Es lässt sich insoweit jedoch durchaus eine andere Auffassung vertreten.

Ein fragwürdiges Urteil des Finanzgerichts München zur Bildung einer Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung möchten wir Ihnen nun vorstellen.

Die Richter aus der bayerischen Landeshauptstadt haben entschieden: Für die Mehrsteuern, die sich aufgrund einer Außenprüfung ergeben, darf eine Rückstellung nur dann gebildet werden, wenn das Mehrergebnis aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nicht zu beanstanden ist. Allein die Rechtsauffassung des Prüfers soll den Ansatz einer Rückstellung für Mehrsteuern nicht rechtfertigen. Wehrt sich der Steuerpflichtige gegen die Änderungsbescheide, die aufgrund der Außenprüfung ergangen sind, und hat er im Einspruchs- oder Klageverfahren Erfolg, ist eine...

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