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Track 05-06 | Vermietung: Übergangsregelung des BMF bei vollständiger Erneuerung einer Einbauküche
Die Kosten für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einer vermieteten Immobilie sind nach der geänderten BFH-Rechtsprechung nicht sofort als Werbungskosten abziehbar. Das BMF hat eine Übergangsregelung getroffen, die bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 in allen offenen Fällen ein Wahlrecht zwischen alter und neuer Rechtslage vorsieht.
Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof seine jahrzehntealte Rechtsprechung geändert, was den Abzug von Werbungskosten bei der Erneuerung einer Einbauküche durch den Vermieter angeht. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine Übergangsregelung getroffen, die für alle noch offenen Fälle ein Wahlrecht vorsieht – zwischen alter und neuer Rechtslage.
Wer als Vermieter seine Wohnung renoviert, kann nicht nur eine höhere Miete erzielen. In den von den Landesregierungen ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten lässt sich so auch die Mietpreisbremse vermeiden . Umfasst die Renovierung – wie dies oft der Fall ist – auch die Erneuerung einer Küche, stellt sich die Frage nach dem Abzug der Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietu...