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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19 | Insolvenz: Keine Haftung bei fehlender Zustimmung des vorläufigen Sachwalters

Das FG Münster hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer nicht für solche Steuerschulden haftet, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat. Dies gelte unabhängig von der in der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage, ob die Anordnung eines solchen Zustimmungsvorbehalts im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung zulässig sei.

Abschließend noch ein Urteil zur Abgabenordnung. Im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung hat das Finanzgericht Münster entschieden: Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nicht für solche Steuerschulden, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat.

Die Geschäftsführer einer GmbH hatten einen Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzgericht ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an. Es bestellte einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Sachwalter und verfügte, dass die Zahlung von Steuern und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nur mit dessen Einverständnis geleistet werden dürfen. Der Sachwalter erklärte jedoch, dass er der Zahlung von Steuern und S...

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