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Werbungskostenabzug bei der Benutzung von Privatflugzeugen für Dienstreisen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAG-50156 Der (BStBl 2017 II S. 526) – soweit ersichtlich – erstmals zur Angemessenheit von Reisekosten mit Berührung zur Lebensführung Stellung genommen und dazu für die Praxis wichtige Grundsätze aufgestellt.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]BFH, Urteil vom 19.1.2017 - VI R 37/15, BStBl 2017 II S. 526Auf dem Prüfstand des BFH befand sich ein Fall, in dem ein angestellter Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein Privatflugzeug für Dienstreisen im Inland und europäischen Ausland einsetzte, um jeweils zu Besprechungen mit Geschäftspartnern seiner Arbeitgeberin zu gelangen. Der Arbeitnehmer begehrte dafür den Werbungskostenabzug der Reisekosten, weil er eine Rückerstattung von seiner Arbeitgeberin für dieses Verkehrsmittel nicht erhalten hat.
Allgemeine Grundsätze zum Werbungskostenabzug
[i]Zweckmäßigkeit, Üblichkeit und Notwendigkeit von Aufwendungen unerheblich Es ist bei Reisekosten – wie auch sonst bei der Anerkennung von Aufwendungen als Werbungskosten – regelmäßig unerheblich, ob die geltend gemachten Aufwendungen objektiv gesehen zweckmäßig, üblich und notwendig waren, selbst wenn das Handeln des Steuerpflichtigen sich nachträglich als unwirtschaftlich herausstellt. Entsche...