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Einkommensteuer | Ermittlung des Gewinns bei der Veräußerung von jungen Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus sog. Altanteilen
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nach dem nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen.
Mit überzeugender Begründung hat der BFH § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG dahingehend restriktiv ausgelegt, dass die abgespaltenen Anschaffungskosten für die Bezugsrechte den Veräußerungsgewinn aus jungen Aktien mindern, wenn der Steuerpflichtige die alten Aktien vor dem erworben hat und diese vor dem Systemwechsel bei der Besteuerung des Kapitalvermögens bereits durch Ablauf der Veräußerungsfrist (frühere Spekulationsfrist) steuere...