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Umsatzsteuer | Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien
Das BMF führt mit Schreiben vom aus, dass die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei ist, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität (s. NWB LAAAF-01617). Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung. Dem BFH-Urteil Rechnung tragend wird mit dem BMF-Schreiben in Abschn. 4.14.2 UStAE nach Abs. 3 ein neuer Abs. 4 angefügt. Die Grundsätze des Schreibens sind in all...