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WP Praxis Nr. 8 vom Seite 182

Die Neufassung des IDW RS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (Teil 1)

Praktische Auswirkungen und offen gebliebene Fragestellungen

Dr. Michael Thaut

Die Änderung des HGB durch das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) und durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erforderte eine entsprechende Anpassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30). Die Neufassung wurde am vom Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (HFA) verabschiedet . Darin wurde auch die Definition von Altersversorgungsverpflichtungen erweitert und aufgrund verschiedener BFH-Urteile Grundsätze zur Bewertung von Rückstellungen für entgeltlich übernommene Pensionsverpflichtungen aufgenommen. Die Neufassung ist bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die nach dem beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern die enthaltenen Regelungen vollständig beachtet werden. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Änderungen und zeigt ihre Auswirkungen in der Praxis auf. Ebenso werden offen gebliebene Fragestellungen beleuchtet.

Pradl, Rückstellungen: Pensionsverpflichtu...

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Die Neufassung des IDW RS HFA 30 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (Teil 1)

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