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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf
Das Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde abgeschlossen. Die Beratungen in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat sowie die Diskussionen mit den Interessenvertretern haben zu einigen wenigen, aber nicht unwichtigen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf geführt. Jetzt geht es darum, die Gesetzesänderungen und seine Möglichkeiten mit Leben zu füllen.
Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen, Grundlagen NWB QAAAE-52794
Das nunmehr verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz unterscheidet sich nur an wenigen, aber wichtigen Stellen vom Regierungsentwurf.
Die Einführung der „reinen Beitragszusage“ und des Sozialpartnermodells stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Erhöhung (8 %) und Vereinheitlichung des steuerlichen Höchstbetrags, die Einführung eines bAV-Förderbetrags sowie der Einkommensfreibetrag für die betriebliche Altersversorgung und die Verbesserung der Riester-Förderung.
Die Umsetzung der Gesetzesänderung wird die Anbieter von bAV-Produkten sowie die Tarifparteien in den nächsten Monaten beschäftigen.
I. Einführung
[i]Schoepffer/Bartsch, Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – Kommt eine „neue Welt“? Die geplanten Änderungen im Überblick und Einordnung der neuen Möglichkeiten, WP Praxis 3/2017 S. 64 NWB NAAAG-37710 Das Gesetzgebungsverfahren zum Betriebsrentenstärkungsgesetz ist mit...