Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerberichtigung beim Insolvenzschuldner nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung führt zu Masseverbindlichkeiten
: 004
Bei einer Unternehmer-Insolvenz können Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an seine Gläubiger vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens später vom Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO angefochten werden. Nach der jüngeren BFH-Rechtsprechung führt die Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung beim Insolvenzschuldner zu einer Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Finanzamts nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG. Der Berichtigungsanspruch des Finanzamts gehört danach zu den vorweg zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten. Die Verwaltung hat sich dem durch : 004 angeschlossen und die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung in den neuen Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE aufgenommen.
A. Grundsätze zur Berichtigung von Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
I. Berichtigung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer
Wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz ändert, hat der die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten anwendende leistende Unternehmer (Sollbesteuerer) den dafür geschuldeten Steuerbetrag nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen. Mindert sich das Entgelt aufgrund von Skonti, Boni oder anderen Zahlungsabzügen des Leistungsempfängers, mindert s...