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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 3 U 4821/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherter Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unterscheidet sich von einem nach § 8 Abs. 1 SGB VII zu beurteilenden Betriebsweg dadurch, dass er der versicherten Tätigkeit lediglich unmittelbar vorangeht oder sich ihr anschließt.

2. Das Verlassen des Arbeitsplatzes, um "frische Luft zu schnappen" oder nach dem Fahrrad, mit dem der Weg zum Arbeitsplatz zurückgelegt wurde und das gelegentlich für betriebliche Zwecke genutzt wird, zu sehen, stellt eine erhebliche Unterbrechung der versicherten Tätigkeit dar.

Fundstelle(n):
MAAAG-50494

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.03.2017 - L 3 U 4821/16

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