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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 46/16 EFG 2017 S. 1468 Nr. 17

Gesetze: UStG § 1, UStG § 10

Umsatzsteuerpflicht für Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen

Leitsatz

Eine Gesellschaft, die eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung vornimmt - welche sich an Bezieher von Arbeitslosengeld richtet und für diese unentgeltlich ist – und dafür aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, kann durch die Durchführung der Maßnahme eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung erbringen, wenn zwischen der Maßnahme (Leistung) und dem Zuschuss ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Der Zuschuss ist dann als „unechter Zuschuss“ und folglich als Entgelt i.S.d. § 10 UStG anzusehen.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1468 Nr. 17
GAAAG-50217

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 15.05.2017 - 4 K 46/16

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