Begründung eine Mitunternehmerschaft
in Form einer zweigliedrigen atypisch stillen Gesellschaft durch
den Erwerb von Anteilen an von einem sog. Operator betriebenen Anlagen
in den USA - Verlust aus atypisch stiller Gesellschaft - keine gesonderte
und einheitliche Feststellung der Einkünfte
Leitsatz
1. Durch den Erwerb von Anteilen
an von einem sog. Operator betriebenen Erdöl- und Erdgasförderanlagen
in den USA („Working Interest“) und den gleichzeitigen Eintritt
in das mit dem Operator abgeschlossene Operating-Agreement wird
eine Mitunternehmerschaft in Form einer zweigliedrigen atypisch
stillen Gesellschaft begründet, wenn der Steuerpflichtige am Gewinn
und Verlust sowie an den stillen Reserven der Förderanlagen beteiligt
ist und ihm neben Kontroll- und Informationsrechten das Recht zusteht,
über die Teilnahme an einzelnen Fördermaßnahmen zu entscheiden.
2. Der Verlust aus der atypisch
stillen Gesellschaft ist bei der Festsetzung der Einkommensteuer
im Wege des negativen Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Nr.
3 EStG zu berücksichtigen.
3. Bei einer zweigliedrigen
atypisch stillen Gesellschaft mit einem in den USA ansässigen und
im Inland nicht steuerpflichtigen Operator wird eine gesonderte
und einheitliche Feststellung der Einkünfte durch § 180 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 AO ausgeschlossen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1270 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 18/2017 S. 675 MAAAG-50215
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2017 - 4 K 56/15
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