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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 408/16 EFG 2017 S. 1465 Nr. 17

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 103 Abs. 2, GrEStG § 16, AO § 218, AO § 226 Abs. 1, BGB § 387

Insolvenzrechtliche Entstehung des Grunderwerbsteuer-Erstattungsanspruchs bei Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erwerbers

Aufrechnungsverbot

Leitsatz

1. Die Grundsätze der jüngeren BFH-Rspr., wonach für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entscheidend ist, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen wird, also die in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestandsvoraussetzungen eintreten, sind nicht auf Fälle des § 17 Abs. 2 UStG beschränkt, sondern darüber hinaus allgemein auf andere Erstattungsansprüche anzuwenden. Auch mit Blick auf § 16 GrEStG ist insoweit entscheidend, ob sämtliche materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzungen für die Entstehung des Erstattungsanspruchs im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits erfüllt gewesen sind.

2. Der Anspruch aus § 16 GrEStG lässt die Rechtmäßigkeit der für den ursprünglichen Erwerbsvorgang vorgenommenen Besteuerung unberührt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1465 Nr. 17
UVR 2017 S. 267 Nr. 9
JAAAG-50203

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Sächsisches FG, Urteil v. 17.05.2017 - 2 K 408/16

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