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Steuerrecht | Steuerneutralität bei echter und unechter Realteilung
Der BFH erweitert in zwei Urteilen den Anwendungsbereich der Realteilung und damit die Möglichkeiten einer gewinnneutralen Umstrukturierung von Personengesellschaften. Danach gilt:
Eine Realteilung im Sinne von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG kann durch Auflösung einer Personengesellschaft erfolgen, aber auch durch Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter, so dass die Personengesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt [i]Auflösung der Gesellschaft oder Ausscheiden des Gesellschafterswird.
Eine Realteilung durch Auflösung heißt „echte Realteilung“, während eine Realteilung durch Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter „unechte Realteilung“ genannt wird. Beide Arten der Realteilung sind steuerlich [i]Echte und unechte Realteilung begünstigtbegünstigt.
Der ausscheidende Gesellschafter [i]Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern möglichmuss nicht unbedingt einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmerantei...