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BMF 18.05.2017 III C 2 - S 7109/15/10001, BBK 14/2017 S. 647

Umsatzsteuer | BMF: Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Das BMF beantwortet eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, die insbesondere zwei Fallgestaltungen betrifft:

(1) Die Ehrung eines einzelnen Jubilars ist keine Betriebsveranstaltung. Daher sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Ehrung als unentgeltliche Wertabgabe der USt zu unterwerfen, wenn er die [i]Ehrung eines Jubilars ist keine BetriebsveranstaltungVorsteuer geltend gemacht hat.

Hinweis:

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber bereits keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, weil er von vornherein vorhatte, die Aufwendungen später unentgeltlich zuzuwenden; hier ist keine USt abzuführen. [i]Vorsteuerabzug für JubilarfeierAuch Aufwendungen für Aufmerksamkeiten wie z. B. Blumen oder Alkohol unterhalb der Grenze von 60 € lösen keine USt aus, berechtigen aber zum Vorsteuerabzug.

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