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Umsatzsteuer | BMF: Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen
Das BMF beantwortet eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, die insbesondere zwei Fallgestaltungen betrifft:
(1) Die Ehrung eines einzelnen Jubilars ist keine Betriebsveranstaltung. Daher sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Ehrung als unentgeltliche Wertabgabe der USt zu unterwerfen, wenn er die [i]Ehrung eines Jubilars ist keine BetriebsveranstaltungVorsteuer geltend gemacht hat.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber bereits keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, weil er von vornherein vorhatte, die Aufwendungen später unentgeltlich zuzuwenden; hier ist keine USt abzuführen. [i]Vorsteuerabzug für JubilarfeierAuch Aufwendungen für Aufmerksamkeiten wie z. B. Blumen oder Alkohol unterhalb der Grenze von 60 € lösen keine USt aus, berechtigen aber zum Vorsteuerabzug.
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