FATCA | Automatischer Informationsaustausch mit den USA (BMF)
Das BMF hat den amtlich
vorgeschriebenen Datensatz sowie eine Nichtbeanstandungsregelung bei Meldungen
der Finanzinstitute für das Kalenderjahr 2016 bekannt gemacht
().
Hintergrund: Deutschland und die USA haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Nach § 117c AO i.V.m. § 8 Absatz 3 FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) hat die Übermittlung der erhobenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz auf der Internetseite des BZSt zur Ansicht und zum Abruf bereit steht.
Die Veröffentlichung von Änderungen am amtlich vorgeschriebenen Datensatz erfolgt künftig grundsätzlich ausschließlich auf der Internetseite des BZSt.
Eine Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes im Bundessteuerblatt erfolgt zukünftig nur noch bei weit reichenden Änderungen des Datensatzes.
Nichtbeanstandungsregelung: Nach § 8 Absatz 3 FATCA-USA-UmsV haben meldende deutsche Finanzinstitute für das Kalenderjahr 2016 erhobene Daten bis zum dem BZSt im Wege der Daten-fernübertragung zu übermitteln. Aufgrund der Umstellung des Datenschemas auf Version 2.0 wird es nicht beanstandet, wenn solche Meldungen der Finanzinstitute erst bis zum 31.082017 erfolgen.
Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen sowie der erstmalige Anwendungszeitpunkt der aktuellen Version des amtlichen Datensatzes können auf der Internetseite des BZSt im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA Teil III unter der Rubrik „FATCA“ abgerufen werden.
Änderungen werden immer zeitnah auf der Internetseite des BZSt unter der Rubrik „FATCA“ und mit einem Infobrief FATCA, der auch auf der Internetseite abgelegt wird, bekannt gemacht. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich für die kostenlose Übersendung des FATCA-Infobriefes, worin die Änderungen zusätzlich via E-Mail mitgeteilt werden, zu registrieren.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
JAAAG-50161