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Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren
Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 hatte der Antragsteller im Vorsteuer-Vergütungsverfahren die Rechnungen, aus denen sich die zu vergütenden Vorsteuerbeträge ergeben, „auf elektronischem Weg“ in Kopie zu übermitteln. Im Urteilsfall hatte die Antragstellerin die Kopie von einer Rechnungskopie angefertigt.
A. Leitsatz
Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung i. S. von § 62 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F.
B. Sachverhalt
Ein Unternehmer aus dem europäischen Ausland stellte im Jahre 2011 einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dem Antrag waren auf elektronischem Wege unter anderem Rechnungsdokumente einer Firma beigefügt, welche den Aufdruck „COPY 1“ trugen.
Das BZSt lehnte den Antrag insoweit ab, da keine eingescannten Originalrechnungen vorgelegt worden seien. Im Einspruchsverfahren wurden eingescannte Originalrechnungen beigefügt. Gleichwohl wurde der Einspruch im Wesentlichen als unbegründet zurückgewiesen.
Das FG gab der Klage statt. Das FG führte aus, dass die Anforderungen, die sich aus § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in seiner im Streitjahr geltenden Fassung ergaben, erfüllt worden seien. Mit dem Vergütungsantrag auf el...