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Amtsveranlagung für Inlandsrentner
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-49738 Mecklenburg-Vorpommern will die Einkommensteuerveranlagung für sog. Nur-Rentner vereinfachen. Dazu hat es ein neues Pilotprojekt vorgestellt. Dem Verfahren mangelt es zwar offensichtlich an einer Rechtsgrundlage, den begünstigten Rentnern dürfte dies jedoch so lange einerlei sein, wie sie Steuerberatungskosten sparen und einen einfachen Weg hin zur Steuerfestsetzung wählen können und sie keine Sanktionen zu erwarten haben. Allerdings verspielt die Verwaltung mit dieser organisatorischen Sonderlösung für eine einzelne Personengruppe die Chance, § 150 Abs. 7 AO zukünftig für alle Steuerpflichtigen einheitlich umzusetzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Amtsveranlagung für sog. Nur-Rentner
[i]Online-Meldung unter www.steuerportal-mv.de Mecklenburg-Vorpommern hat in einer Online-Meldung die „Amtsveranlagung für Inlandsrentner“ als einen eigenständigen Ansatz zur Erleichterung des Besteuerungsverfahrens präsentiert.
[i]„Nur-Rentner“ aus Mecklenburg-VorpommernEs können nur in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Personen teilnehmen, deren Einkünfte ausschließlich aus Renten bestehen, die der Finanzverwaltung elektronisch per Rentenbezugsmitteilung (§ 22a EStG) übermittelt werden, und die darauf verzichten, Werbungskosten, Sonderausg...